Förderprogramme

Bundesweite Prämien­gut­scheine für Bildung ab 2009

Bildungsgutscheine pro Jahr im Wert von bis zu 154 Euro können alle Erwerbstätige bekommen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900 Euro bzw. bei Verheirateten bis zu 35.800 Euro haben. Der Prämiengutschein wird nicht erteilt, wenn der Kurs anderweitig gefördert wird (z.B. WeGebAU, Meister-Bafög). Informationen dazu erhalten Sie von Beratungsstellen in ganz Deutschland.

Bildungsgutscheine pro Jahr im Wert von bis zu 154 Euro können alle Erwerbstätige bekommen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 17.900 Euro bzw. bei Verheirateten bis zu 35.800 Euro haben. Der Prämiengutschein wird nicht erteilt, wenn der Kurs anderweitig gefördert wird (z.B. WeGebAU, Meister-Bafög). Informationen dazu erhalten Sie von Beratungsstellen in ganz Deutschland.

Bildungszeit

In vielen Bundesländern ist der Anspruch sich für die Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen gesetzlich geregelt, in 13 der 16 Länder gibt es derzeit das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Die Bildungszeit ist in anderen Bundesländern auch unter „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Weiter Informationen bzgl. der Anerkennung in Ihrem Bundesland entnehmen Sie bitte hier: https://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-weiterbildung/freistellung-fuer-weiterbildung.html.

Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen

Unter bestimmten Umständen übernimmt das Land NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten. Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, erhalten dazu einen Bildungscheck.

Auch Einrichtungen und Träger können für INHOUSE-Seminare einen Bildungscheck beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mais.nrw.de/000_Startseite/index.php. Dort erhalten Sie auch Adressen von Beratungsstellen, die Anträge entgegennehmen.